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Das ausgewählte Urteil: Anspruch auf Krankengeld der Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind keine Arbeitnehmer. Das Regelentgelt als Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes entspricht deshalb dem kalendertäglichen Betrag, der zuletzt vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung maßgebend war.

Seite 278

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.09.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 9 / 2009
Veröffentlicht: 2009-09-01
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Dokument Das ausgewählte Urteil: Anspruch auf Krankengeld der Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben