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Das ändert sich u.a. zum 1. Januar 2009 in der Sozialversicherung

Am 1. Januar tritt die neue Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld in Kraft. Der mögliche Bezug von Kurzarbeitergeld wird damit auf 18 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht. Damit können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld erhalten, die mit der Kurzarbeit vor dem 1. Januar 2009 beginnen mussten.

Seiten 26 - 28

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.01.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 1 / 2009
Veröffentlicht: 2009-01-01
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