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D&O-Versicherung muss auch im Insolvenzfall zahlen

Eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) umfasst auch Ansprüche gegen GmbH-Geschäftsführer. Ein entsprechendes Urteil hat der Bundesgerichtshof am 18.11.2020 gefällt (Az: IV ZR 217/19). Darauf verweist Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fissenewert von der Berliner Kanzlei Buse Heberer Fromm. In dem Fall ging es um den Ersatz von Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife von einer D&O-Versicherung zu ersetzen sind.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2701-7605
Ausgabe / Jahr: 1 / 2021
Veröffentlicht: 2021-02-04
Dokument D&O-Versicherung muss auch im Insolvenzfall zahlen