COVID-19 als Berufskrankheit und Arbeitsunfall
Eine Corona-Infektion kann zu einem Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nach dem SGB VII führen. Die Feststellung eines solchen Versicherungsfalls ist angesichts der sich daraus ggf. ergebenden Leistungen von großer Bedeutung für die betroffenen Versicherten und für die Unfallversicherungsträger aufgrund der großen Anzahl der Betroffenen. Die Voraussetzungen zur Feststellung eines solchen Versicherungsfalls will der Beitrag aufzeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-12-02 |