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City-Cards – wer schuldet welche Umsatzsteuer?

In zahlreichen Städten bzw. Urlaubsregionen gibt es heutzutage City- und Regionen-Cards. Diese räumen dem Inhaber die Möglichkeit ein, touristische Angebote und Infrastruktur vergünstigt bzw. ohne weitere Zahlung zu nutzen. Der Tourist kauft die Karte entweder bei einem regionalen Anbieter oder er erhält sie vom Beherbergungsbetrieb ausgehändigt. Die umsatzsteuerliche Behandlung der mit diesen Instrumenten zur Tourismusförderung verbundenen Zahlungsströme ist bislang nicht abschließend geklärt. Das nachfolgend zu besprechende EuGH-Urteil vom 28.4.2022 war insofern mit Spannung erwartet worden, beantwortet die entscheidenden Fragen aber leider nicht.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.10.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2022
Veröffentlicht: 2022-10-10
Dokument City-Cards – wer schuldet welche Umsatzsteuer?