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Bundesrechnungshof: „[E]inheitliche Maßstäbe für den Einsatz IT-gestützter quantitativer Prüfungsmethoden“
Widersprüche bei der Anerkennung von digitalen Prüfungskonzepten wie der „Summarischen Risikoprüfung (SRP)“

Zwanzig Jahre nach der Einführung hat sich die Diskussion um die digitale Außenprüfung scheinbar noch nicht versachlicht: Einerseits wird sie z. T. kategorisch abgelehnt bzw. werden die Ergebnisse überkritisch infrage gestellt, was auf großes Misstrauen schließen lässt. Andererseits werden hochgradig automatisierte Verfahren zur Anomalie-/Risikoerkennung und Künstliche Intelligenz (KI) als Wundermittel gepriesen. Woher kommt diese Emotionalisierung der Debatte? Offenbar führt dies auch dazu, dass transparent dargelegte, allgemeinverständliche Vorteile systematischer Konzepte wie der „Summarischen Risikoprüfung (SRP)“ oder der „Quantilsschätzung“ z. T. vehement bestritten werden, während die Wissenschaft oder Wirtschaft(sprüfung) sie durchaus bestätigen. Die Unsicherheit im Umgang mit der digitalen Betriebsprüfung ist kontraproduktiv, weil dadurch die möglichen Effizienz- und Effektivitätsgewinne für einen wirksamen und flächendeckenden Steuervollzug gefährdet werden. Folgerichtig hat der Bundesrechnungshof in den „Bemerkungen 2020“ zu einem „bundesweit einheitlichen Einsatz IT-gestützter quantitativer Prüfungsmethoden in der steuerlichen Betriebsprüfung“ aufgerufen, denn „[t]raditionelle Methoden […] verlieren an Effektivität und Effizienz.“

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.01.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 1 / 2022
Veröffentlicht: 2022-01-07
Dokument Bundesrechnungshof: „[E]inheitliche Maßstäbe für den Einsatz IT-gestützter quantitativer Prüfungsmethoden“