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BMF bestätigt: Beitrag zur Insolvenzabsicherung ist Reisevorleistung!

In den vergangenen Monaten wurde in der Tourismussteuerpraxis wiederholt die Frage gestellt, ob Aufwendungen für die gesetzlich gebotene Insolvenzabsicherung als Reisevorleistung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 5 UStG beurteilt werden sollen oder nicht.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.06.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 6 / 2022
Veröffentlicht: 2022-06-09
Dokument BMF bestätigt: Beitrag zur Insolvenzabsicherung ist Reisevorleistung!