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Bildungsfreistellung für Arbeitnehmer/innen und die (Nicht-)Umsetzung des ILO-Übereinkommens 140 im deutschen Recht (Teil II)

Bereits 1976 hat Deutschland das Übereinkommen 140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur bezahlten Bildungsfreistellung für Beschäftigte ratifiziert und sich damit verpflichtet, dessen Gewährleistungen in nationales Recht umzusetzen. Fast 40 Jahre später existiert in Deutschland immer noch kein flächendeckender Anspruch auf Bildungsurlaub für Beschäftigte. Zwar haben die meisten Bundesländer eigene Bildungsfreistellungsgesetze geschaffen, entsprechende Gesetze fehlen jedoch in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen. Vorliegend wird untersucht, inwieweit Deutschland die Vorgaben von ILO-Übereinkommen 140 in nationales Recht umgesetzt hat. Desweiteren wird aufgezeigt, welche Bindungswirkung ein solches völkerrechtliches Abkommen hat und wem in einem föderalen System die Verpflichtung zur Umsetzung zukommt. Der Aufsatz schließt an Teil I an, der in ZESAR 2015, S. 69 ff. abgedruckt wurde.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2015.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 3 / 2015
Veröffentlicht: 2015-03-05
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Dokument Bildungsfreistellung für Arbeitnehmer/innen und die (Nicht-)Umsetzung des ILO-Übereinkommens 140 im deutschen Recht (Teil II)