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Bilanzierung bei Rangrücktrittsvereinbarungen: Rechtssicherheit und doch neue Fragen
Anmerkungen zur BFH-Entscheidung vom 30. 11. 2011 – I R 100/10

Rangrücktrittsvereinbarungen sind klassische Sofortmaßnahmen sanierungsbedürftiger Unternehmen, um auf eine drohende insolvenzrechtliche Überschuldung zu reagieren. Der aus dem Jahr 1999 stammende Fall, den der BFH zu entscheiden hatte, ist heute geklärt. Indem der BFH die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, sorgt er einerseits für Rechtssicherheit. Die Urteilsüberschrift „Keine Passivierung bei sog. qualifiziertem Rangrücktritt“ wirft jedoch neue Fragen auf.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.03.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7784
Ausgabe / Jahr: 3 / 2012
Veröffentlicht: 2012-05-08
Dokument Bilanzierung bei Rangrücktrittsvereinbarungen: Rechtssicherheit und doch neue Fragen