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Bilanzanalyse als Mittel zur Auswahl prüfungsbedürftiger Fälle?
Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung von E-Bilanz-Daten – Teil III –

Unter Bilanzpolitik versteht man die unternehmenskonforme Gestaltung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Der handelsrechtliche Jahresabschluss von Einzelkaufleuten und Personengesellschaften setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Diese beiden traditionellen Rechnungslegungswerke müssen Kapitalgesellschaften um den Anhang erweitern. Von großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften wird die Aufstellung eines Lageberichts verlangt, der – anders als der Anhang – keinen Bestandteil des Jahresabschlusses bildet. Von der Finanzverwaltung ist geplant, durch ein internes Risikomanagement bereits bei Erhalt der Daten der E-Bilanz die Intensität der Bearbeitung zu bestimmen. Auch die Steuererklärung ist bereits verpflichtend in elektronischer Form einzureichen, soweit darin betriebliche Einkünfte enthalten sind. Damit ist ein Abgleich zwischen den Steuererklärungen und den Angaben in der E-Bilanz schneller und effizienter möglich.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.05.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 5 / 2015
Veröffentlicht: 2015-05-05
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