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Bewertung des akustischen Schienenzustandes durch den Schallmesswagen

Alle Gleise verriffeln infolge ihrer Nutzung - einige verriffeln schneller und andere verriffeln langsamer. Da die Verriffelung im allgemeinen beim Überfahren durch Schienenfahrzeuge zu einer Erhöhung der Schallemissionen von dem Gesamtsystem "Rad/Schiene" führt, kann die Verriffelung zu Überschreitungen von Lärm-Grenzwerten führen, wenn Gleise nicht gepflegt werden. Um Kosten für hohe Lärmschutzwände zu sparen, wurden "Besonders überwachte Gleise" ("BüG") eingeführt: zur Zeit sind etwa 3600 km BüG des Streckennetzes der DB (von etwa 65 000 km). Nur die BüG werden akustisch überwacht. Nach der BüG-Verfügung ist ein BüG wie folgt definiert:

1. Das Gleis wird akustisch geschliffen.
2. Nach jeweils 6 Monaten wird der Schienenzustand (der beiden befahrenen Schienen) durch den Schallmesswagen (SMW) der Bahn gemessen: Während der Fahrt des SMW wird an vielen Messpunkten jeweils der A-bewertete Pegel an einem über einem Drehgestell des SMWs angebrachten Mikrofon gemessen. Ein besonderes Umrechnungsverfahren erlaubt es, aus diesem Mikrofonpegel den Schienenzustand zu bestimmen.
3. Nach jeder Messung des Schienenzustandes durch den SMW wird berechnet, ob es einen Streckenabschnitt gibt, der innerhalb der folgenden 12 Monate geschliffen werden muss, denn dann müsste der Schleifzug bestellt werden. Für ein BüG ist ein erneutes (akustisches) Schleifen erforderlich, wenn der "mittlere Schienenzustand" zwischen zwei Schleifterminen den Wert von 48 dB(A) erreicht.

Diese Arbeit beschreibt die stufenweise Berechnung des mittleren Schienenzustandes aus den einzelnen Messdaten des SMW, wobei der SMW-Pegel als Maß für den Schienenzustand verwendet wird.

Seiten 168 - 170

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2006.04.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 4 / 2006
Veröffentlicht: 2006-11-30
Dokument Bewertung des akustischen Schienenzustandes durch den Schallmesswagen