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Beweislast und Schätzung im Zusammenhang mit modernen Verprobungsnetzen

Immer mehr setzt sich die Erkenntnis durch, dass die elektronische Datenverwaltung mit all ihren Manipulationsmöglichkeiten1) in einem bisher unbekannten Maß Gefahren für die Einnahmenbesteuerung in nahezu allen Branchen – nicht nur denen mit Bargeschäften – mit sich bringt. Die besondere Beweisregel des § 158 AO war von Beginn an darauf ausgelegt, dass eine Vollprüfung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzverwaltung nicht gewollt (sowie faktisch unmöglich) ist, und hat dementsprechend den Vertrauensvorschuss für die Einnahmenrichtigkeit an eine auf zügige Prüfbarkeit ausgerichtete Ordnungsmäßigkeit geknüpft. Gerade diese realitätsnahe Voraussetzung der „seriösen Prüfbarkeit in angemessener Zeit“ wirft nun im digitalen Zeitalter viele Fragen auf und erfordert Neueinschätzungen. Da hiervon die Beweislast sowie die Notwendigkeit und der Ansatz der Schätzung wesentlich abhängen, hat dies erhebliche Bedeutung für die allgemeine tägliche Besteuerungspraxis.

Seiten 107 - 110

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.04.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 4 / 2011
Veröffentlicht: 2011-04-08
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