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Inhalt der Ausgabe 12/2018

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Jahresinhaltsverzeichnis 2018

Aktuelles

Aktuelles

+++ KOFA-Studie 2/2018: Fachkräfteengpässe in Unternehmen +++ BMBF fördert digitale Assistenzprojekte in allen Branchen +++ Mit der Stress-App der TU Kaiserslautern spielerisch entspannen +++ DAK-Gesundheit untersucht Familiengesundheit +++ Stressmonitoring und Betriebliches Gesundheitsmanagement im 21. Jahrhundert +++ Den Viren davonradeln +++ BGN-Integrationspreis 2019: Jetzt mitmachen! +++ Nur wenige Männer nehmen Prävention ernst +++ Rückengerecht arbeiten in der ambulanten Pflege – Checkliste für einen ergonomischen Berufsalltag +++ iga.Podcast zeigt Wege aus der inneren Kündigung +++ Unternehmen Rosenhagen erhält „Schlauen Fuchs“ der BGHM +++

Schwerpunkt

Umgang mit psychischen Belastungen in den Bereichen Führung und Arbeitsorganisation

In einem mittelständischen Unternehmen (500 Beschäftigte, Konsumgüterindustrie) wurde im Rahmen einer Befragung zur psychischen Belastung durch die Arbeit deutlich, dass in bestimmten Tätigkeitsbereichen Belastungsschwerpunkte liegen. So wurden z. B. Fragen zur Planung und Einteilung der Arbeit, zur Mitsprache der Beschäftigten, zur Information über betriebliche Belange und zur Rückmeldung zur Arbeit durch die Vorgesetzten häufig negativ beantwortet.

Was Sie über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wissen sollten

Die weltweite #MeToo-Welle an Erfahrungen zu sexueller Belästigung hat nicht nur ein einstiges Tabuthema in die Schlagzeilen gebracht, sondern auch eine Vielzahl an Fragen aufgeworfen. Die allgemeine Verunsicherung spiegelt sich auch in der Arbeitswelt wider: Was genau fällt eigentlich unter sexuelle Belästigung? Welche Pflichten bestehen unternehmensseitig und was bedeutet das konkret für den Arbeitsalltag?

Neue Chancen der Digitalisierung in der Personalführung und im Betrieblichen Gesundheitsmanagement

Eine sich wandelnde Arbeitswelt mit vielfältigen Veränderungen am Arbeitsplatz und steigender Mobilität sind die Parameter der Digitalisierung und damit einer rasanten Transformation. Willkommen in der Welt von „Arbeit 4.0“!

„Anders ist anders – anders ist nicht falsch“

Im Hotel- und Gaststättengewerbe arbeiten Menschen mit unterschiedlichsten Aufgaben auf engstem Raum zusammen. Prozesse müssen reibungslos funktionieren. Eins muss nahtlos ins andere greifen. Und die Kommunikation beschränkt sich oftmals auf das Wesentliche. Das Team als Ganzes rückt damit in den Fokus von Führungskräften. Nur wer weiß, wie sein Team tickt, kann es erfolgreich zum Ziel führen.

Organisation | Arbeit | Gesundheit

Lagerung brennbarer und wassergefährdender Flüssigkeiten: ein Puzzle

Situation: Auf dem abgeschlossenen Betriebsgelände eines Unternehmens sollen vier einwandige Großpackmittel („IBC“) aus Metall mit einem Fassungsraum von je 1.000 Liter für flüssige Abfälle („ASF“-Behälter; „ASP“-Behälter wären somit als freitragende Behälter unzulässig) unmittelbar nebeneinander aufgestellt werden. In diesen sollen dauerhaft, jedenfalls über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten, Farb-, Verdünner-, Löse- und Reinigungsmittelreste diskontinuierlich gesammelt und so lange gelagert werden, bis ein Entsorger die vollen Behälter abholt und durch leere ersetzt.

11 Thesen zur Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Diese Beurteilung wird im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung durchgeführt.

Unfallversicherung | Recht

Nichtraucherschutz im Arbeitsschutzrecht

Wie in vielen Bereichen zwangen auch im Bereich des Nichtraucherschutzes die veränderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen den Gesetz- und Verordnungsgeber, sich den neuen Gegebenheiten anzupassen. Einige werden sich noch gut an die Zeiten erinnern können, in denen man sogar noch im Flugzeug rauchen durfte.

„Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß?“ – Von Wissen und Wissenmüssen, von Glück und Unrecht

In einem Fall des Amtsgerichts Lüdinghausen erhielt ein Berufskraftfahrer – der „Betroffene“ (B) – wegen Überladung seines Lkw mit Fräsgut einen Bußgeldbescheid über € 120,–. Das zulässige Höchstgewicht war 40 Tonnen; die Ordnungswidrigkeit ergibt sich aus §§ 34, 69a Abs. 3 Nr. 4 Straßenverkehrs-Zulassung-Verordnung (StVZO).

Versicherungsrechtliche Grenzbereiche: „Wie-Beschäftigte“ und „Wie Unternehmer Tätige“

Für das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gilt zunächst ganz pauschal die Grundregel, dass nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII alle Arbeitnehmer/alle Beschäftigten pflichtversichert sind und dass sich Arbeitgeber/Unternehmer generell nach § 6 SGB VII freiwillig versichern können. Es gibt aber auch Grenzbereiche, die die so genannten „Wie-Beschäftigten“ und die „wie Unternehmer Tätigen“ betreffen. Zu diesen beiden Personengruppen hat sich jetzt aktuell das Bundessozialgericht (BSG) geäußert.

Service

Marktplatz

+++ FlexxWork überzeugt die Anwender: Lob aus allen Branchen +++ Von Steinbruch bis Chemiewerk: Gebläseunterstütztes Atemschutzsystem filtert selbst Partikel bis zu 0.3 μm sicher aus der Umgebungsluft +++ Warn- und UV-Schutz auf höchstem Niveau +++

Produkte / Dienstleistungen / Medien

Interview: Es gibt keine vollkommene psychische Gesundheit

Zuerst einmal spricht der Fachmann von psychischer, nicht von seelischer Gesundheit, um die Abgrenzung zum Transzendentalen zu gewährleisten. Psychische Gesundheit ist, wenn man es salopp sagen will, etwas, was wir nie ganz erreichen. Jeder hat bessere und schlechtere Tage. Aber wir sprechen von psychischer Gesundheit, wenn jemand mit sich selbst sowie im privaten Umfeld – also seinen sozialen Beziehungen – ohne andauerndes Leid zurechtkommt.

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 12 / 2018
Veröffentlicht: 2018-12-04
 

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