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Inhalt der Ausgabe 11/2016

Editorial

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Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles

+++ Empfehlungen für vier neue Berufskrankheiten beschlossen +++ Berufstätige wünschen sich mehr Freiheit und Demokratie +++ Kostenloses AGR-MAGAZIN „Rückenschmerzen vermeiden!“ +++ Wie geht‘s? – Eine Ausstellung zur Gesundheit im (Arbeits-)Leben +++ Deutscher Arbeitsschutzpreis 2017 +++ Wie wir arbeiten (wollen) +++ Unfälle vermeiden und gewinnen – VDSI und DVR suchen gute Ideen für betriebliche Verkehrssicherheit +++ Viele Überstunden und abends erreichbar +++ Seminare / Veranstaltungen +++

Schwerpunkt

TRGS: Immer mehr eine Herausforderung für das betriebliche Gefahrstoffmanagement?

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe sind für die Betriebe eine wertvolle Handlungshilfe. Aufgrund ihrer steigenden Komplexität infolge der Berücksichtigung aller technologischen Innovationen und wissenschaftlichen Erkenntnisgewinne stellen sie die Unternehmen aber inzwischen zunehmend auch vor neue Herausforderungen. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisieren und ergänzen die rechtlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung für das betriebliche Gefahrstoffmanagement.

Das Sicherheitsdatenblatt – wichtiges Element einer gesicherten Gefahrstoffinformation

Am 1. Juni 2007 wurde die REACH-Verordnung verbindliche Rechtsgrundlage für das Inverkehrbringen von Chemikalien in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Seit diesem Zeitpunkt werden die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt nicht mehr durch die Gefahrstoffverordnung, sondern durch die REACH-Verordnung festgelegt. Die REACH-Verordnung integrierte das Sicherheitsdatenblatt in den Informationsaustausch zwischen Hersteller, Importeur, Händler und nachgeschaltetem Anwender. Da die sicherheitsbezogene Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren in der Wertschöpfungskette von Chemikalien ein zentrales Anliegen der REACH-Verordnung ist, kommt dem Sicherheitsdatenblatt als Informationsträger über die Eigenschaften von chemischen Substanzen und deren sicherer Verwendung eine besondere Bedeutung zu.

Gesundheitsrisiko Staub am Arbeitsplatz

Staub wird über den Mund und die Nase aufgenommen. Dabei werden gröbere Stäube in den oberen Atemwegen (Mund, Nase, Rachen) abgelagert. Stäube, die in die Bronchien gelangen, werden dort in eine Schleimschicht eingebettet und mit Hilfe von Flimmerhärchen in Richtung Rachen transportiert. Dort werden sie verschluckt oder abgehustet. Der ausgelöste Hustenreiz schützt die Lunge. Das Abhusten ist der wichtigsten Schutzmechanismen der Lunge.

Stäube und Rauche – stille Killer in der Arbeitswelt – Teil 1

„Ist doch nur Staub, stell dich nicht so an, der wird dich schon nicht beißen.“ Falls Ihnen das bekannt vorkommt, geben Sie dem Absender dieser Botschaft diesen Artikel bitte als Denkanstoß zum Nachlesen. Oberstes Ziel ist die Minimierung der Gefahrstofffreisetzung, in diesem Fall die Freisetzung von Staub am Arbeitsplatz. Stäube werden in der Gefahrstoffverordnung geregelt, dazu etwas mehr unter dem Punkt Gefährdungsbeurteilung in diesem Bericht. Nach dem Stand der Technik ist das Freiwerden von Staub in vielen Produktionsbereichen nicht zu vermeiden. Jedoch lässt sich im Vorfeld und bei der Entstehung einiges veranlassen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu sichern.

Gefahrstoffe im Einsatz: Schäden vorbeugen – sicher und sachgemäß lagern

Gefahren im Arbeitsalltag werden leicht unterschätzt. Umso mehr, wenn sie zum ständigen Begleiter werden wie bei der Nutzung von sensiblen Chemikalien und entzündbaren Gefahrstoffen. Sichere Lagerung und sicherer Umgang mit gefahrenträchtigen Substanzen sollte immer ein wesentlicher Bestandteil eines jeden betrieblichen Schutzkonzeptes sein. Es ist wichtig, kontinuierlich darauf hinzuweisen, was umsichtige Handhabung erfordert und wie eine sachgerechte Lagerung erfolgt. Denn konsequente und schnell greifende Sicherheitsvorkehrungen haben schützende Wirkung und können im Unglücksfall sogar Menschenleben retten.

Organisation | Arbeit | Gesundheit

20 Jahre Arbeitsschutzgesetz

Vor 20 Jahren ist das „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“, kurz Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Kraft getreten. Das Gesetz basiert auf der EWG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG aus dem Jahre 1989. Dazu trat in den folgenden Jahren eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen in Kraft, die ebenfalls auf europäischen Richtlinien basieren. Im vorliegenden Beitrag werden wesentliche Kerninhalte des ArbSchG zusammengefasst und Anforderungen an die Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes formuliert.

Neues Ausbildungskonzept für Bediener von Teleskopstaplern

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat einen neuen Ausbildungsgrundsatz für die Bediener von Teleskopstaplern erlassen und veröffentlicht. Der Grundsatz legt den Schulungsumfang und die Ausbildungsinhalte fest. Die bisherige Regelungslücke wird damit geschlossen. Lesen Sie hier, wie vielfältig die Einsatzmöglichkeiten von Teleskopstaplern sind und wie eine angemessene Ausbildung der Bediener nach dem aktuellen Stand des Arbeits- und Gesundheitsschutzes aussehen sollte.

Unfallversicherung | Recht

Der „hartnäckige“ Professor (Teil 1)

Der Universitätsprofessor aus Augsburg, der sich seit 7 Jahren hartnäckig gegen die Übertragung von Arbeitsschutzpflichten gewehrt hat, ist – teilweise – „belohnt“ worden. Der Professor verlor in zwei Instanzen: das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg hielt im Dezember 2012 die Pflichtendelegation des Universitätspräsidenten für rechtmäßig.

Die Weihnachtsfeier als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung

Auch eine Weihnachtsfeier im Betrieb steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die dazu von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu hat das Bundessozialgericht (BSG) mit seinem Urteil vom 5.7.2016 – B 2 U 19/14 R – eine bedeutsame Änderung vorgenommen.

Service

Marktplatz / Arbeitsschutz von A–Z

+++ Neues innovatives Online-Tool erleichtert Unternehmen die Messung der psychischen Belastung und Beanspruchung von Mitarbeitern +++ Weil Berufskleidung die Haut schützen soll +++ Ergonomische Schraubmontage sichert Qualität und Effizienz +++

Produkte / Dienstleistungen / Medien

Interview – Sicheres Arbeiten in der Höhe

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 11 / 2016
Veröffentlicht: 2016-10-27
 

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