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Inhalt der Ausgabe 10/2018

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles

+++ Sag ich’s? – Chronisch krank im Job +++ 1.079 Erkrankungen an Hautkrebs +++ Diagnose Krebs: Wer hilft bei hoher psychischer Belastung? +++ Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement der Deutschen Rentenversicherung +++ baua: Aktuell 2/2018 mit Schwerpunkt „Arbeit und Gesundheit in der Pflege“ +++ Männer leben kürzer – keine Frage der Gene sondern des Lebensstils +++

Schwerpunkt

Die „neue“ FaSi: Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit?

Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) hat sich stark verändert: Gefragt sind führungs- und kommunikationsstarke Persönlichkeiten, die im Betrieb Prozesse in Gang setzen und gestalten. Aber ist die Mehrheit der FaSi für diese Aufgaben schon gerüstet? Eine Bestandsaufnahme.

Psychische Belastungen. Das Salutogene Soziale Belastungsmodell (SSB-Modell)

Modellvorstellungen spielen im Arbeits- und Gesundheitsschutz genau wie in anderen Wissenschaften und Anwendungsdisziplinen eine wichtige Rolle. Dabei kann es vorkommen, dass mehrere Modellvorstellungen gleichzeitig in Gebrauch sind. Das ist nicht immer hilfreich.

Organisation / Arbeit / Gesundheit

Bergbau: Diagnose Staublunge

Wie sich Arbeitschutz und Versicherungswesen rund um die Staublunge der Bergleute entwickelt haben, hat Historiker Daniel Trabalski in seiner Doktorarbeit am Lehrstuhl für Zeitgeschichte der Ruhr-Universität Bochum rekonstruiert. Im 20. Jahrhundert als Bergmann zu arbeiten galt als einer der härtesten und gefährlichsten Berufe überhaupt. Nur die Fittesten der Fitten kamen für die körperlich belastende Tätigkeit unter Tage infrage, und dafür geeignet zu sein, erfüllte die Bergleute mit Stolz.

Qualifikation weiter denken

Die Arbeitswelt birgt immer größere Herausforderungen und Anforderungen in allen Unternehmensbereichen. Besonders Mitarbeitende fühlen sich oft mit physischen Belastungen am Arbeitsplatz konfrontiert. Das Arbeitspensum erhöht sich immer mehr und dabei auch der Druck, alles richtig machen zu wollen. Daher ist es umso wichtiger, dass Unternehmen in das Betriebliche Gesundheitsmanagement investieren, damit sie langfristig motivierte und leistungsfähige Mitarbeitende haben.

Interview

Unfallversicherung / Recht

Die „Bildschirmvorsorge“ und der Rechtsanspruch auf eine „Bildschirmbrille“

Oftmals wird mit dem Arbeitgeber diskutiert, ob und in welchem Umfang die Kosten einer „Bildschirmbrille“ zu tragen sind. Nachfolgender Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Weiterhin soll auch auf grundsätzliche Fragestellungen zur „Bildschirmvorsorge“ eingegangen werden.

Ansprüche der Unfallversicherungsträger nach § 115 SGB X

In der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten die durch einen Arbeitsunfall Verletzten Verletztengeld. Dies wird gewährt, wenn jemand wegen eines Versicherungsfalls arbeitsunfähig ist oder wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann (§ 45 Abs. 1 SGB VII). Der Anspruch auf Verletztengeld setzt insbesondere voraus, dass vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht.

Der Tod des Frühchens auf der Wärmematte ohne GS-Zeichen

Im Februar 1987 verstarb im Krankenhaus Hamburg-Wandsbek ein im siebten Schwangerschaftsmonat geborenes, 1.200 g wiegendes Frühchen, weil die Wärmematte in seinem Brutkasten an einen defekten Temperaturregler angeschlossen war und auf über 50 Grad überheizte. In einem Strafverfahren urteilten das Amtsgericht (AG) und Landgericht (LG) Hamburg im Februar 1989 und Juli 1990 über das Verhalten des Geschäftsführers einer für das Krankenhaus tätigen Vertriebs- und Wartungs-GmbH und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Der Unfall im Probearbeitsverhältnis

Die Frage, ob ein Unfall während eines Probearbeitstages als Arbeitsunfall nach dem SGB VII anerkannt werden kann, erscheint immer noch nicht abschließend geklärt, wie das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (LSG) vom 14.12.2017 – L 6 U 82/15 – belegt (Revision zugelassen, anhängig beim Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 2 U 1/18 R –). Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein (arbeitsloser) Leistungsbezieher nach dem SGB II hatte sich aus eigener Initiative bei einer Firma zur Entsorgung von Lebensmittelabfällen vorgestellt und für den 13.9.2012 für die Zeit von 6 bis 16 Uhr einen „Probetag“ im Rahmen eines „Einfühlungsverhältnisses“ (ohne Vergütung) vereinbart.

Service

Marktplatz

+++ Praxisvorträge – alles über das Raumklima +++ Rückschlagklappen leisten zuverlässigen und kostengünstigen Explosionsschutz +++ Arbeitsschutz-Experten tauschen sich aus: Compliance Days 2019 in Dresden +++

Produkte / Dienstleistungen / Medien

Interview: Psychische Belastungen in der Arbeitswelt 4.0

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 10 / 2018
Veröffentlicht: 2018-10-02
 

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