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Inhalt der Ausgabe 09/2021

Editorial

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Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles

+++ Versicherungsschutz im Homeoffice. Beschäftigte stehen bei mobiler Arbeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung +++ 19,6 Millionen Beschäftigte arbeiten in einer anderen Gemeinde +++ Radon am Arbeitsplatz – so schützen Sie Ihre Beschäftigten +++ Corona wirbelt Jobmarkt durcheinander +++ Krank zur Arbeit: Auch im Profi-Fußball ein Problem +++ REHADAT-Literatur: Veröffentlichungen zur beruflichen Teilhabe – großer Bereich in Leichter Sprache +++ Bilanz 2020: Allzeittief bei Arbeitsunfällen +++

Schwerpunkt

Berufsbedingte Atemwegsallergien – ein Überblick

Allergien sind ein großes, zumeist stofflich ausgelöstes Problem. Heutzutage leiden sehr viele Menschen unter Allergien. Das Problem ist ein allgemeines, betrifft aber nicht zuletzt auch berufliche Tätigkeiten und damit den betrieblichen Arbeitsschutz.

Sicherer Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten

Absturzunfälle von Personen kennzeichnen das Baugewerbe. Beim Einsatz von Gerüsten stürzen jedes Jahr durchschnittlich knapp 5.900 Beschäftige in die Tiefe. Einige Unfälle enden sogar tödlich. Während die Benutzer vorrangig wegen fehlerhaften Gerüsten gefährdet sind, besteht für den Gerüstersteller das größte Risiko beim Auf-, Um- und Abbau der ortsveränderlichen Baukonstruktionen. Dieser Bericht erklärt, was bei der Montage, Übergabe und Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten zu beachten ist.

PSA gegen Absturz: Innovationen gegen die letzten großen Unfallrisiken

Sturz und Fall gehören zu den wichtigsten Unfallrisiken. Dabei handelt es sich oftmals um folgenschwere bis tödliche Verletzungen. Daher ist es bei Arbeiten auf erhöhten Standorten außerordentlich wichtig, auf eine optimale und ordnungsgemäße Absturzsicherung zu achten. Was ist die wichtigste Persönliche Schutzausrüstung (PSA)? Welche Innovationen auf dem Gebiet der PSA hat es in den vergangenen Jahren gegeben? Und welche Problemfelder bei der Absturzsicherung wurden mit ihnen angegangen?

Organisation | Arbeit | Gesundheit

Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans niemals mehr

Mit dem Ziel, Berufseinsteiger möglichst frühzeitig mit dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz vertraut zu machen und sie für Gefahren zu sensibilisieren, hatte die Firma Vattenfall den Auszubildenden-Wettbewerb „Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz“ ins Leben gerufen.

Ausführung und Pflichtenübertragung in der Compliance und ihre Verbindung zum traditionellen Arbeitsschutz

Compliance und Corporate Security sind ein spannendes Feld – nicht nur aus wissenschaftlicher, sondern auch aus gesellschaftlicher Sicht. Dynamisch prüft, organisiert und strukturiert Compliance beinahe sämtliche sicherheitsbezogenen Abläufe in Unternehmen und widmet sich dabei sowohl der Innen- als auch der Außenwirkung. So betrifft und trifft Compliance in seiner Gesamtheit alles. Dabei ergeben sich jedoch auch viele Fragen: Wie funktioniert Compliance? Wen betrifft es? Wie ist der Wirkungskreis? Wer trägt die Verantwortung? Und wer haftet eigentlich?

Unfallversicherung | Recht

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR „A“) – Begriffe, Barrieren und Baustellen

Im Mai 2019 begann die aktuelle, vierjährige Amtsperiode des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA). Die Umwandlung der ehemaligen Arbeitsstätten-Richtlinien in Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR „A“) läuft seit dem Jahr 2007. Mithin besteht Anlass für eine Zwischenbilanz mit Ausblicken auf die Zukunft.

Die rechtliche Bedeutung des Blue Guides und anderer Leitfäden der Europäischen Kommission

Verbindliche und zwingend umzusetzende Rechtsvorschriften sind allein die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union bzw. die deutschen Produktsicherheitsvorschriften. Welche Bedeutung haben der Blue Guide („Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016“) und die vielen speziellen Guidelines der Europäischen Kommission (etwa der „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“)?

Selbstgeschaffene Gefahr und leichtsinniges Verhalten

Handeln versicherte Personen bei der Ausübung ihrer versicherten Tätigkeit leichtsinnig, führt dies allein noch nicht zum Ausschluss der Unfallkausalität, auch verbotswidriges Handeln beeinträchtigt nach § 7 Abs. 2 SGB VII grundsätzlich nicht den Versicherungsschutz. Im Hinblick auf den existenzsichernden Charakter der Leistungen ist das Unfallversicherungsrecht in der Akzeptanz von Fehlverhalten „großzügiger“ als die Privatversicherung. Dies gilt insbesondere auch bei unvernünftigem Verhalten Jugendlicher – so wie dies das Bundessozialgericht (BSG) aktuell mit seinem Urteil vom 6.10.2020 – B 2 U 9/19 R – festgestellt hat.

Service

Marktplatz

+++ Das Klinikum Herford setzt bei Corona-Tests weiterhin auf DENIOS +++ Sitzt wie eine zweite Haut: Schutzanzug mit 3,8-fach stärkerer Flüssigkeitsbarriere als vergleichbare Produkte bietet Komfort dank optimierter Schnittform +++ ABS-B-Lock – neuer Anseilschutz für Hubarbeitsbühnen +++

Produkte / Dienstleistungen / Medien

Interview: Veränderungen am Arbeitsplatz anstoßen

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 9 / 2021
Veröffentlicht: 2021-09-08
 

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