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Betrieb und Finanzierung von Eigeneinrichtungen durch Krankenkassen

Die Krankenkassen erbringen Sach- und Dienstleistungen grundsätzlich nicht selbst, sondern durch vertraglich gebundene, meist private Leistungserbringer. Allerdings betreiben einige Krankenkassen auch Eigeneinrichtungen, die nach § 140 SGB V Bestandsschutz genießen. Die Reichweite dieses Bestandsschutzes ist weitgehend ungeklärt und wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Der nachfolgende Beitrag wurde durch eine Anfrage aus der Praxis angeregt.

Seiten 357 - 365

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.07.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 7 / 2011
Veröffentlicht: 2011-07-04
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