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Betrachtungen zur Verfassungsmäßigkeit des § 51 Abs. 2 SGB I

§ 51 Abs. 2 (n. F.) SGB I (in Folgendem § 51 Abs. 2) wirft eine Fülle von rechtlichen Fragen auf. Diese betreffen vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den Untersuchungsgrundsatz, insbesondere Mitwirkungspflichten der Beteiligten sowie die materielle Tragungs- bzw. Beweislast. Im Folgenden soll diese Vorschrift wesentlich anhand dieser Kriterien rechtlich eingegrenzt und beurteilt werden. Das Ergebnis ist, dass § 51 Abs. 2 (m. E. offensichtlich) verfassungswidrig ist.

Seiten 278 - 284

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.05.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 5 / 2006
Veröffentlicht: 2006-05-01
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