Betrachtungen zur Verfassungsmäßigkeit des § 51 Abs. 2 SGB I
§ 51 Abs. 2 (n. F.) SGB I (in Folgendem § 51 Abs. 2) wirft eine Fülle von rechtlichen Fragen auf. Diese betreffen vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den Untersuchungsgrundsatz, insbesondere Mitwirkungspflichten der Beteiligten sowie die materielle Tragungs- bzw. Beweislast. Im Folgenden soll diese Vorschrift wesentlich anhand dieser Kriterien rechtlich eingegrenzt und beurteilt werden. Das Ergebnis ist, dass § 51 Abs. 2 (m. E. offensichtlich) verfassungswidrig ist.
Seiten 278 - 284
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-05-01 |