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Besteuerung von Sanierungsgewinnen – Ende in Sicht
EU-Kommission bezieht Stellung zugunsten der Steuerfreistellung von Sanierungsgewinnen und Gesetzgeber wird aktiv

Der Streit um die Besteuerung von Sanierungsgewinnen als ein scheinbar ewig währendes Thema im Zusammenhang mit der Sanierung notleidender Unternehmen findet möglicherweise ein Ende. Nach aktuellen Verlautbarungen wird nunmehr der Gesetzgeber aktiv, da sich die EU-Kommission in einem sog. „comfort letter“ zugunsten der Steuerfreistellung von Sanierungsgewinnen ausgesprochen hat. Die EU-Kommission qualifiziert die über Jahrzehnte gängige Praxis der Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen in Deutschland als „bestehende Beihilfe“. Der Gesetzgeber ist nunmehr gefordert, die Vorgaben der EU-Kommission in nationales Recht umzuwandeln.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2018.06.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7784
Ausgabe / Jahr: 6 / 2018
Veröffentlicht: 2018-11-06
Dokument Besteuerung von Sanierungsgewinnen – Ende in Sicht