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Bestandsschutz für die Zahl der Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat nach § 21 Abs. 6 SEBG

Der Aufsatz ist zugleich eine Besprechung der Vorlagefrage des BAG an den EuGH v. 18.8.2020 – 1 ABR 43/18 (A), abgedruckt in diesem Heft S. 233 ff., und setzt sich mit der Unternehmensmitbestimmung in der durch Umwandlung gegründeten Societas Europaea (SE) auseinander. Konkret geht es um die Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten in der Beteiligungsvereinbarung und die Frage, ob ein in der umzuwandelnden Gesellschaft vorhandenes besonderes Vorschlagsrecht der Gewerkschaften für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat in der SE erhalten bleiben muss. Dem wird sowohl auf der Ebene des nationalen Rechts als auch auf der Ebene des europäischen Rechts nachgegangen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.05.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 5 / 2021
Veröffentlicht: 2021-05-05
Dokument Bestandsschutz für die Zahl der Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat nach § 21 Abs. 6 SEBG