Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
Am 12.11.2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seinen Beschluss zu der Verfassungsbeschwerde des Energieversorgungsunternehmens Vattenfall gegen die mit dem Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (16. AtG-Novelle) geschaffenen Paragraf 7f Absatz 1 und 2, Paragraf 7g Absatz 2 Satz 1 des Atomgesetzes (AtG) verkündet. Es hat entschieden, dass die Verfassungsbeschwerde Vattenfalls zulässig und begründet ist.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-23 |