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Beratungsangebote am Beispiel der Rentenversicherung

In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber damit begonnen, den Trägern der Deutschen Rentenversicherung nach und nach neue Aufgaben zu übertragen. Die Aufgabenübertragungen basieren auf unterschiedlichsten Gründen und Erwägungen. Die Aufgabenübertragungen entfalten auf Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung viele positive Wirkungen. Zum einen festigen sie die Position eines modernen Dienstleisters in der öffentlichen Verwaltung. Dazu kommt nun der gesetzliche Auftrag zur Aufklärung, Beratung und Auskunft. Zur Sicherstellung dieser Aufgaben ist bei der Deutschen Rentenversicherung ein hochwertiges und breitgefächertes Leistungsangebot entstanden. Ziel ist es hierbei immer, die Versicherten, auch Kunden genannt, umfassend und zielgerichtet über ihre Rechte und Pflichten, ihre Leistungsansprüche und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im persönlichen Gespräch oder durch die Renteninformation zu informieren; ganz einfach ihnen bei ihren Anliegen zu helfen. Denn nicht erst am Ende des Berufslebens wird man sich fragen: Wie hoch wird eigentliche meine Rente sein? Es ist eine zuverlässige und qualitativ einwandfreie Antwort zu erwarten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.10.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 10 / 2017
Veröffentlicht: 2017-10-17
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