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Beachtliche Zustimmungsverweigerung wegen fehlerhafter Auswahlkriterien

§§ 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 77 Abs. 2 Nr. 1, § 83 Abs. 2 BPersVG.
§§ 1, 3, 7 AGG.
§ 92 Abs. 1, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG.

Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats wird verletzt, wenn die Dienststellenleitung dessen Zustimmungsverweigerung zu einer Einstellung von Bewerbern für die Ausbildung zum Beruf des Mediengestalters Bild und Ton als unbeachtlich behandelt, sofern der Antragsteller seine Ablehnung damit begründet, die Antragsgegnerin verstoße durch eine Stellenanzeige, die das Vorlegen eines PKW-Führerscheins bei Beginn der Ausbildung als Mindestvoraussetzung angibt, gegen die Bestimmungen der §§ 7, 11 AGG.

Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.5.2018 – 8 A 527/17.PB –
(Rechtsbeschw. zugel.)

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2018.12.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 12 / 2018
Veröffentlicht: 2018-11-26
Dokument Beachtliche Zustimmungsverweigerung wegen fehlerhafter Auswahlkriterien