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Banken- und steuerrechtliche Sonderbehandlungen von „Bankgeschäften“, nach neuerem nationalem und internationalem Banken- und Steuerrecht, Erträge daraus aus DBA-Ländern oder dem sonstigen Ausland
Ein informativer Durchblick

Im Rahmen von Veranlagungen oder von Außenprüfungen bei Banken, Sparkassen, Kredit- oder sonstige Finanzinstitute sollte auf bankenrechtliche und steuerrechtliche Sonderbehandlungen geachtet werden. Solche Geldverwalter erbringen sogenannte „Bankgeschäfte“ und auch „Finanzdienstleistungen“, in Deutschland derartige „Banken-Geschäftstätigkeiten“ im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG, aber auch „Dienstleistungen“ im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG. Im Bankenwesen in Deutschland sind nahezu alle insoweit möglichen Arten von Bankgeschäften grundsätzlich in § 1 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) erschöpfend aufgezählt, und zwar unterschieden nach möglichen finanziellen Geschäftsarten, zu denen insbesondere Kreditgeschäfte, Zahlungsverkehrsgeschäfte, Wertpapiergeschäfte, und Einlagengeschäfte gehören. Unter dem Begriff der öffentlich- oder privat-rechtlichen Kreditinstituten sind alle Kreditbanken, Realkreditinstitute, Sparkassen, genossenschaftliche Zentralkassen, Kreditgenossenschaften, Teilzahlungskreditinstitute, Bausparkassen sowie die Postbanken zu verstehen. Die Gesamtheit aller Aktivitäten von Banken und Kreditinstituten im In- und Ausland sowie die gesetzlichen Regelungen dazu bezeichnet man zusammengefasst als das „Bankenwesen“. Bankgeschäfte sind stets auch Risikogeschäfte.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.07.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 7 / 2020
Veröffentlicht: 2020-06-06
Dokument Banken- und steuerrechtliche Sonderbehandlungen von „Bankgeschäften“, nach neuerem nationalem und internationalem Banken- und Steuerrecht, Erträge daraus aus DBA-Ländern oder dem sonstigen Ausland