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Auswirkungen des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Während die rechtlichen Auswirkungen des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes (SVSG) auf Selbstverwaltung und Aufsicht in der GKV vielfältig und offenkundig sind, wurden vom Gesetzgeber nur einzelne der Regelungen auf den G-BA übertragen. Der Beitrag stellt sie näher vor. Er ermittelt ihre Auswirkungen auf die Ausschussarbeit. Dabei rücken einerseits das „besondere Normsetzungskonzept“ für den Erlass von Rechtsnormen durch den G-BA in das Blickfeld. Andererseits wird das Bestreben des SVSG erkennbar, mittels präzisierter Genehmigungsvorbehalte gegenüber Beschlüssen des Ausschusses über seine Geschäfts- bzw. Verfahrungsordnung bzw. über die Finanz- und Haushaltsführung die Ausschussarbeit künftig intensiver zu steuern. Das Ergebnis ist ein latenter Strukturwandel der Aufsicht.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2017.04.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 4 / 2017
Veröffentlicht: 2017-08-21
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Dokument Auswirkungen des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)