• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Aussetzung der Insolvenzantragspflichten oder doch Sanierung unter einem Schutzschirm?
Aktuell besonders relevante Vorteile der Eigenverwaltung

Die Corona-Krise hat den Gesetzgeber dazu bewogen, die Insolvenzantragspflicht vorerst bis zum 30.9.2020 auszusetzen. Allerdings kann es für viele Unternehmen trotzdem Sinn machen, ein Insolvenzverfahren in vorläufiger Eigenverwaltung oder unter einem Schutzschirm einzuleiten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2020.03.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7784
Ausgabe / Jahr: 3 / 2020
Veröffentlicht: 2020-05-04
Dokument Aussetzung der Insolvenzantragspflichten oder doch Sanierung unter einem Schutzschirm?