Ausschreibungspflichten für selektivvertragliche ärztliche Versorgung in der GKV
Krankenkassen sind in verschiedenen Rollen Nachfrager von Leistungen mit unterschiedlichen Anforderungen an das Vergabewesen. Der Beitrag analysiert die Geltung des Kartellvergaberechtes bei der Beschaffung von Leistungen, die der Erbringung von Versicherungsleistungen dienen, sowohl bei Vergabe unterhalb des Schwellenwerts oder bei Nichterfüllung des Tatbestands eines öffentlichen Auftrags, als auch bei öffentlichen Aufträgen über Lieferungen und für Dienstleistungsaufträge oberhalb des Schwellenwerts für eine Ausschreibung. Die Abgrenzung von Dienstleistungskonzession und Dienstleistungsauftrag bei Selektivverträgen über ärztliche Behandlung und die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von VOL/A und VOF werden in einem Folgebeitrag in der KrV Heft 6/10 erörtert werden.
Seiten 139 - 143
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2010.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-05-18 |