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Auslegung des § 33 Abs. 2 Satz 2 SGB II

Im Rahmen der Reformen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt erfolgte zum 1. Januar 2006 auch die Zusammenlegung der Sozialhilfe für Erwerbsfähige und der Arbeitslosenhilfe zum so genannten Arbeitslosengeld II (und Sozialgeld) durch das Sozialgesetzbuch II:

Die Notwendigkeit dieser anfangs sehr heftig angegriffenen Reform wird immer weniger als solches bestritten; vielmehr verlegt sich die Auseinandersetzung zunehmend auf Detailfragen. Denn in der Tat enthält das Gesetzbuch einige rechtstechnische Fehler, die nach und nach aufgearbeitet werden müssen.

Manche halten das für eine mittlere Katastrophe. Allen, die ständig sagen, „damals waren die Gesetzes noch sorgfältiger gemacht“, sei einmal entgegengehalten, damals waren die Dinge auch noch einfacher und Vorschriften hatten nur einen Bruchteil des Verzahnungsbedarfs von heute. Im Detail wird sich zeigen müssen, ob der Gesetzgeber nachbessern muss oder ob dem Problem mit den Methoden der Auslegung beizukommen ist.

Seiten 140 - 144

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.03.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2006
Veröffentlicht: 2006-03-01
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