• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Auskunftsersuchen – Risiken eines Kontenabrufs im Rahmen der Betriebsprüfung

Ab April 2005 bekamen die Finanzbehörden das Recht zu einer automatisierten bundesweiten Kontoabfrage. Damit können sie auf die Daten zugreifen, die Kreditinstitute für Zwecke der Kapitalmarktaufsicht, der Bekämpfung der Geldwäsche und anderer Delikte nach § 24c des Kreditwesengesetzes (KWG) vorhalten müssen. Diese Daten waren bereits nach geltendem Recht im Wesentlichen zum Zwecke der Besteuerung bereitzuhalten. Den automatisierten Abruf von Kontoinformationen ab 1.4.2005 räumt den Behörden das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23.12.2003 ein. Die Voraussetzungen und das Vorgehen sind in den durch dieses Gesetz eingefügten § 93 Abs. 7 und 8 sowie § 93b AO geregelt. Hiernach dürfen Daten nur abgerufen werden, wenn dies zur Festsetzung und Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen erfolglos war oder keinen Erfolg verspricht. Ermittlungen „ins Blaue hinein“ sind also weiterhin nicht zulässig.

Der automatisierte Datenabruf selbst ist dem Bundesamt für Finanzen vorbehalten. Dieses wird ausschließlich auf Ersuchen der für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörde tätig und übermittelt dieser die erbetenen Informationen. Die Abfragen des Bundesamtes für Finanzen werden aus Gründen des Datenschutzrechtes jeweils protokolliert. Aufgrund der in den Dateien nach § 24c KWG enthaltenen Informationen lässt sich lediglich feststellen, bei welchem Kreditinstitut ein Steuerpflichtiger ein Konto oder ein Depot hat. Kontostände und Kontobewegungen sowie Kapitalerträge können nicht abgefragt werden. Insoweit muss die ersuchende Finanzbehörde weitere Ermittlungen anstellen.

Die neuen gesetzlichen Regelungen der §§ 93 Abs. 7 und 8 sowie § 93b AO haben zu erheblicher Unruhe bei Steuerpflichtigen und Unternehmen geführt. Immer wieder stellt sich die Frage nach dem „gläsernen Steuerpflichtigen bzw. Bankkonto“. Auch für die Betriebsprüfung eröffnen die Neuregelungen interessante Aspekte für weitergehende Ermittlungen, die bisher schon der Steuerfahndung offen standen. Welche Möglichkeiten eröffnen sich aber jetzt konkret der Betriebsprüfung, welche verfahrensrechtlichen Bedingungen sind zu beachten und einzuhalten, wie sieht es aus mit einer gerichtlichen Überprüfung der Vorgehensweise und wo liegen die Grenzen des „Ausforschens“? Alles Fragen und Probleme, die sowohl die Beraterschaft als auch die Finanzverwaltung beschäftigen.

Seiten 181 - 189

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.07.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 7 / 2005
Veröffentlicht: 2005-07-01
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Auskunftsersuchen – Risiken eines Kontenabrufs im Rahmen der Betriebsprüfung