Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
Am 10. Oktober 2018 ist die gemeinsam von Bundesfamilien und Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufegesetz verkündet worden. Die Verordnung schafft die Voraussetzungen für die Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung, die durch das Pflegeberufegesetz eingeführt wird. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung tritt in zwei Stufen bis zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-19 |