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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe

Am 10. Oktober 2018 ist die gemeinsam von Bundesfamilien­ und Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Ausbildungs­- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufegesetz verkündet worden. Die Verordnung schafft die Voraussetzungen für die Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung, die durch das Pflegeberufegesetz eingeführt wird. Die Ausbildungs­- und Prüfungsverordnung tritt in zwei Stufen bis zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 11 / 2018
Veröffentlicht: 2018-11-19
Dokument Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe