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Aus der Praxis – für die Praxis. Flexi-Rente und Arbeit über das (endgültige) Rentenalter hinaus

Derzeit markiert die Regelaltersgrenze das endgültige Rentenalter. Stufenlos von der Arbeit in den Ruhestand? Antragsmöglichkeiten, Gestaltungs-Wahlrechte, Sofort-Auswirkungen und Spätfolgen? Hierzu ein Beispiel: Dieter S., geboren 13.4.1952. Der Arbeitsvertrag sah vor, zum Rentenalter (damals 65) die Firma zu verlassen, ohne dass es einer Kündigung bedürfe. Als dann allgemein die Altersgrenzen heraufgesetzt wurden, vereinbarte man eine Befristung bis zum Ende des Monats, in dem das 67. Lebensjahr erreicht werde. Im Oktober 2017 erreicht S. die neue Regelaltersgrenze, also für den Jahrgang 1952 = 65 Jahre plus 6 Monate. Die Deutsche Rentenversicherung hat ihn bereits daran erinnert, den Rentenantrag rechtzeitig zu stellen. Soll er das tun? Obwohl er noch bis 67 weiterarbeitet? Sein Gehalt beträgt 3.400 Euro brutto. S. ist gesund (Radsportler), seine Frau sieben Jahre jünger (selbstständig, Vertrieb von Gesundheitsprodukten, ihr Gewinn wird mit x Euro/Jahr angegeben).

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2017.04.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 4 / 2017
Veröffentlicht: 2017-07-24
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