Aus der Praxis – für die Praxis. Erstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei Hinzuverdienst
Erstattung von Beiträgen aus Rente, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen an Pflichtversicherte bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze
Seit der pandemiebedingten Einführung der erhöhten Hinzuverdienstgrenzen und dem Wegfall des Hinzuverdienstdeckels gibt es ein Thema, welches zunehmend an Bedeutung gewinnt: die Beitragserstattung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 231 SGB V. Seit Beginn der Pandemie entscheiden sich immer mehr Menschen, neben Ihrer Rente weiter voll arbeiten zu gehen. Teilweise werden zusätzlich Versorgungsbezüge oder Arbeitseinkommen bezogen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2022.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-25 |