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Aus den Bundesländern:
Explosionsunfall in einer Papierfabrik infolge Nichtbeachtung grundlegender Sicherheitsanforderung

Bei Montagearbeiten in einer Abwasserreinigungsanlage kam es im November 2009 zu einer Explosion in einem Hydrolysebehälter. Der Behälter war mit einer 40 cm starken Betondecke am oberen Rand verschlossen. Die Betondecke wies jedoch kreisrunde Öffnungen auf, die ursprünglich für Ausrüstungsteile auf dem Behälter notwendig waren. Später sind diese Teile abgebaut worden, da sie durch technologische Veränderungen nicht mehr gebraucht wurden. Diese Öffnungen sind zum damaligen Zeitpunkt nicht verschlossen worden.

Seite 191

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2011.04.14
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 4 / 2011
Veröffentlicht: 2011-04-04
Dokument  Aus den Bundesländern:   Explosionsunfall in einer Papierfabrik infolge Nichtbeachtung grundlegender Sicherheitsanforderung