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Aufwandspauschale wegen ergebnisloser MDK-Prüfung

§ 275 Abs. 1 Nr. 1, § 275 Abs. 1 c i. d. F. bis 31. 12. 2015, § 276 Abs. 1,
§ 301 SGB V;
§ 17 c Abs. 2 KHG.

1. § 275 Abs. 1 c Satz 3 SGB V begrenzt den Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale auf den Fall der Abrechnungsprüfung bei Auffälligkeiten wegen Unwirtschaftlichkeit.

2. Hiervon zu unterscheiden ist die Überprüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Abrechnung, welche einem eigenen Prüfregime unterliegt.

3. Das Prüfregime der sachlich-rechnerischen Richtigkeit wird nicht durch jenes der Auffälligkeitsprüfung verdrängt.

(redaktionelle Leitsätze)

BSG, Urt. v. 28.3.2017 – B 1 KR 23/16 R –
(Vorinstanz: SG Osnabrück, Urt. v. 21.7.2016 – S 13 KR 601/15 –)

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2017.09.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2364-4842
Ausgabe / Jahr: 9 / 2017
Veröffentlicht: 2017-08-28
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