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Aufsichtsrecht: Fortsetzungsfeststellungklage / Outsourcing von Aufgaben / Vermögensanlage

§ 131 SGG; §§ 85, 87 SGB IV

Der Übergang von einer Anfechtungs- zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage ist im Revisionsverfahren zulässig, wenn um die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Auflage der Aufsichtsbehörde gestritten wird.

Das Verlangen des Bundesversicherungsamtes von einer Berufsgenossenschaft, eine Kontrolle der Geschäfts- und Rechnungsprüfung einer von der Berufsgenossenschaft gegründeten GmbH zu ermöglichen, ist rechtmäßig.

Urteil des 2. Senats des BSG vom 16. 11. 2005 – B 2 U 14/04 R –
mit Anmerkung von Dr. Fred Schneider, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin

Seiten 630 - 635

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.10.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 10 / 2006
Veröffentlicht: 2006-10-01
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Dokument Aufsichtsrecht: Fortsetzungsfeststellungklage / Outsourcing von Aufgaben / Vermögensanlage