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Aufnahme einer geriatrischen Fachabteilung in den Krankenhausplan

§ 1, § 6, § 8 KHG; § 12 Abs. 2 Satz 1 KHGG NRW

1. Nach dem Krankenhausplan NRW 2015 erfordert die Einrichtung einer geriatrischen Fachabteilung den Nachweis der Einbindung des Krankenhauses in einen sogenannten Versorgungsverbund.

2. Erbringt das Krankenhaus diesen Nachweis nicht, fehlt es für die Aufnahme einer geriatrischen Fachabteilung in den Krankenhausplan an der erforderlichen Leistungsfähigkeit nach § 1 Abs. 1 KHG, § 12 Abs. 2 Satz 1 KHGG NRW.

(redaktionelle Leitsätze)

VG Düsseldorf, Urt. v. 27.1.2017 – 21 K 341/15 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2017.07.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2364-4842
Ausgabe / Jahr: 7 / 2017
Veröffentlicht: 2017-06-29
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