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Aufhebung von Verwaltungsakten – Der § 48 SGB X im Recht der Arbeitsförderung und Grundsicherung

Die Aufhebung von Verwaltungsakten im Sozialrecht hat der Gesetzgeber in sechs Paragrafen im SGB X geregelt. Dementsprechend kann die Wahl der einschlägigen Norm mit Unsicherheiten behaftet sein. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, in welchen Fällen der § 48 SGB X anwendbar ist und grenzt ihn zu anderen Aufhebungsnormen des SGB X ab.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.06.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 6 / 2019
Veröffentlicht: 2019-06-07
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Dokument Aufhebung von Verwaltungsakten – Der § 48 SGB X im Recht der Arbeitsförderung und Grundsicherung