• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Aufgaben des Gemeinsamen EWR-Ausschusses unter besonderer Betrachtung der Europäischen Sozialrechtskoordinierung

Der Gemeinsame EWR-Ausschuss ist das zentrale Organ zur Umsetzung von EU-Rechtsakten in das EWR-Abkommen. Er integriert dabei die sog. EWR-relevanten EU-Rechtsakte in Form von sog. Joint Committe Decisions (Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses) in das EWR-Abkommen und definiert darin die in den einzelnen EWR-Mitgliedstaaten gültige Rechtsform der jeweiligen Rechtsakte. Der Aufsatz beschreibt den Werdegang dieses durch Beschluss 76/2011 des Gemeinsamen EWR- Ausschusses in das EWR-Abkommen integrierten Anhangs mit seinen Ausnahmen und Einträgen in die entsprechenden Anhänge der Sozialrechtskoordinierungsverordnungen inklusive der bis dato noch nicht entschiedenen Klage Großbritanniens und Nordirlands gegen diesen Beschluss wegen der vermeintlichen Nichtigkeit der Rechtsgrundlagen (Rechtssache C-431/11) sowie den Beschluss an sich und gibt dabei jeweils dazu eine Stellungnahme ab.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.09.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 9 / 2012
Veröffentlicht: 2012-08-30
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Aufgaben des Gemeinsamen EWR-Ausschusses unter besonderer Betrachtung der Europäischen Sozialrechtskoordinierung