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Arzneimittel in der Rechtsprechung

Die Versorgung mit Arzneimitteln ist angesichts der eingeschränkten Vergabemöglichkeiten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Anlass für dauernde Streitigkeiten, die häufig durch die Sozialgerichte zu entscheiden sind. Dabei hat sich im Laufe der Rechtsprechungsentwicklung ein Profil herauskristallisiert. Die m.E. wichtigsten und interessantesten Urteile sollen hier dargestellt werden, wobei die Aufgliederung sich an den Arzneimitteln orientiert, da die Urteile nicht selten mit dem jeweiligen Arzneimittel definiert und gesucht werden. Zudem stellt das jeweilige Arzneimittel mit dem dazugehörigen Urteil plakativ den jeweiligen Rechtsstand bzw. dessen Entwicklung heraus. Dabei kann das jeweilige Urteil nur kurz angerissen werden, um nicht den vorgegebenen Rahmen zu sprengen. Der geneigte Leser möge bei Bedarf das diesbezügliche Urteil in seiner Fundstelle aufsuchen. Es versteht sich weiterhin, dass nicht alle Arzneimittel, die die Rechtsprechung beschäftigten, in die Betrachtung miteinbezogen werden können. Der Autor hofft jedoch, eine repräsentative Auswahl gefunden zu haben. In den Blickwinkel soll nur das Sozialrecht kommen, wobei die Arzneimittelrechtsprechung zugegebenermaßen viele Ausformungen ebenso in anderen Rechtsgebieten zeitigt. Die Arzneimittel sind in ihrer rechtlichen Betrachtungsweise immer auf den jeweiligen Entscheidungszeitpunkt bezogen; eine spätere Änderung wegen des medizinischen Fortschritts bleibt außer Betracht, wie das Sozialrecht überhaupt im jeweiligen Zeitpunkt lebt und Veränderungen unterworfen ist (vgl. § 48 SGB X). So ersieht man aus manchen Urteilen, wie die Gerichte selbst eben ihre Rechtsprechung auf einen bestimmten Zeitpunkt oder -raum zuschneiden, gleichzeitig aber andeuten, dass die Entwicklung in der Medizin ein anderes Ergebnis zutage fördern könnte.

Seiten 321 - 334

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2008.11.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 11 / 2008
Veröffentlicht: 2008-11-01
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