• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Arbeitsunfälle verursacht durch Angriffe am Arbeitsplatz oder auf Wegen

Der Arbeitsunfall ist auch heute noch ein Schlüsselbegriff der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Der Begriff hat seit der Kodifikation des Unfallversicherungsrechts im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) seine Legaldefinition in § 8 Abs. 1 SGB VII: „Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.“

Seiten 684 - 691

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.12.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 12 / 2011
Veröffentlicht: 2011-12-06
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Arbeitsunfälle verursacht durch Angriffe am Arbeitsplatz oder auf Wegen