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Arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot europäischer Wanderarbeitnehmer nach Gemeinschaftsrecht und nach dem Personenfreizügigkeitsrecht mit der Schweiz

Angehörige von EU-Mitgliedstaaten haben im Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts gestützt auf Art. 39 EGV und Sekundärecht einen Anspruch darauf, gegenüber inländisch Beschäftigen sowohl im Bewerbungsverfahren wie bei den Beschäftigungsbedingungen nicht diskriminiert zu werden. Mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) der EG / Mitgliedstaaten und der Schweiz hat sich der räumliche Geltungsbereich der freizügigkeitsrechtlichen Diskriminierungsverbote erweitert. Ein Inhaltsvergleich des FZA und der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen zeigt die Identität der Rechtslagen. Die Analyse der EuGH-Rechtsprechung zu Freizügigkeits-Drittstaatenabkommen und eine Auseinandersetzung mit der schweizerischen Doktrin belegt die auch gegenüber Privaten unmittelbare Anwendbarkeit der arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbote des FZA.

Seiten 21 - 30

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.01.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 1 / 2007
Veröffentlicht: 2007-01-10
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Dokument Arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot europäischer Wanderarbeitnehmer nach Gemeinschaftsrecht und nach dem Personenfreizügigkeitsrecht mit der Schweiz