Arbeitsrecht: Unternehmensübergang / Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer
Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 77/187/EWG
Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass er nicht dem entgegensteht, dass der Erwerber, der nicht Partei eines den Veräußerer bindenden Kollektivvertrags ist, auf den der Arbeitsvertrag verweist, durch Kollektivverträge, die dem zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs geltenden nachfolgen, nicht gebunden ist.
Urteil des EuGH vom 9. 3. 2006 – Rs. C- 499/04 Hans Werhof ./. Freeway Traffic Systems GmbH & Co. KG – mit Anmerkung von Dr. Johanna Naderhirn, Linz
Seiten 119 - 125
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-03-09 |