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Arbeitsrecht: Gestellung von Vereinsmitgliedern / Arbeitnehmerüberlassung

§ 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG

Eine Überlassung von Arbeitnehmern i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG liegt auch dann vor, wenn ein Verein im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit ein Mitglied durch Gestellungsvertrag an ein Unternehmen überlasst, damit es bei diesem eine weisungsabhängige Tätigkeit gegen Entgelt verrichtet, und es aufgrund seiner Arbeitsleistung ähnlich einem Arbeitnehmer sozial geschützt ist.

BAG, Beschluss vom 21.2.2017 – 1 ABR 62/12 –

Anmerkung von Prof. Dr. Jacob Joussen, Bochum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2017.09.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 9 / 2017
Veröffentlicht: 2017-09-01
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Dokument Arbeitsrecht: Gestellung von Vereinsmitgliedern / Arbeitnehmerüberlassung