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Arbeitsrecht: Ausgleichsregelungen nach dem Arbeitszeitgesetz / Höchstarbeitszeit für Ärzte

§§ 1, 3, 7, 12, 17 ArbZG; §§ 5, 6, 7, 26 TV-Ärzte; §§ 1, 3 BUrlG

Bei der Berechnung der nach dem Arbeitszeitgesetz und nach tarifvertraglicher Regelung zulässigen jahresdurchschnittlichen Höchstarbeitszeit für Ärzte in Universitätskliniken dürfen Tage des bezahlten Jahresurlaubs, auch soweit die über den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch hinausgehen, nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden.

OVG Münster, Urteil v. 23.6.2016 – 4 A 2803/12
Anmerkung von Dr. Christian Schlottfeldt, Berlin

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.11.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 11 / 2016
Veröffentlicht: 2016-11-04
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Dokument Arbeitsrecht: Ausgleichsregelungen nach dem Arbeitszeitgesetz / Höchstarbeitszeit für Ärzte