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Arbeitslosenversicherung: Außerbetriebliche Berufsausbildung / Bemessungsentgelt

§ 132 SGB III

Nach einer außerbetriebliche Ausbildung mit bloßem Bezug von Ausbildungsgeld ist hinsichtlich der fiktiven Bemessung des Arbeitsentgelts von der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung auszugehen.

Urteil des 11. Senats des BSG vom 3. 12. 2009 – B 11 AL 42/09 R –

Anmerkung von Dr. Philipp S. Fischinger, Regensburg

Seiten 494 - 500

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.08.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 8 / 2010
Veröffentlicht: 2010-08-03
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Dokument Arbeitslosenversicherung: Außerbetriebliche Berufsausbildung / Bemessungsentgelt