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Arbeitsförderungsrecht: Internetportal BA / Deaktivierung / Benutzerkonto

§§ 35, 41 ff., 296 f. SGB III

Die Bundesagentur für Arbeit ist als Betreiberin eines Internetportals („Jobbörse“) berechtigt, Angebote privater Arbeitsvermittler zu löschen, wenn diese von Arbeitsuchenden die Zahlung eines erfolgsunabhängigen pauschalen Aufwendungsersatzes verlangen.

Urteil des 11. Senats des BSG vom 6.12.2012 – B 11 AL 25/11 R
– Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Prof. Dr. Stephan Rixen, Bayreuth, abgedruckt in diesem Heft S. 360 ff.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.07.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 7 / 2014
Veröffentlicht: 2014-07-03
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