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Arbeitsbedingungen in NRW aus Sicht türkeistämmiger Beschäftigter

Seit 1994 werden in Nordrhein-Westfalen im Abstand von fünf Jahren abhängig Beschäftigte zu ihren Arbeitsbedingungen, deren Auswirkungen und individuellen sowie betrieblichen Bewältigungsstrategien befragt. Diese repräsentativen Befragungen dienen der Erhebung aktueller Informationen zur subjektiven Beurteilung der Arbeitsbedingungen, dem Aufzeigen von Veränderungen oder Verschiebungen in deren Beurteilung und der Ableitung zielgruppenspezifischer Handlungs-, Präventions- und Interventionsprojekte im Arbeitsschutz. Eine mögliche Zielgruppe für solche Projekte stellen Beschäftigte mit Migrationshintergrund dar. Im November 2010 wurden 1.002 abhängig beschäftigte türkeistämmige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen befragt. Als türkeistämmig gilt, wer die türkische Staatsangehörigkeit besitzt oder in der Türkei geboren wurde und nach 1949 zugewandert ist oder wer ein Elternteil hat, das zugewandert ist oder die türkische Staatsangehörigkeit besitzt. Im Folgenden werden einige wichtige Ergebnisse der Befragung dargestellt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.10.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 10 / 2012
Veröffentlicht: 2012-10-10
Dokument Arbeitsbedingungen in NRW aus Sicht türkeistämmiger Beschäftigter