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Anwendbarkeit und Anwendung der RL 1999/70/EG auf EU-Institutionen und ihre Bediensteten
– Aus internen Arbeitsstreitigkeiten bei den EU-Institutionen entsteht Jurisprudenz des EuGH mit EU-weiter Wirkung –

Es ist nicht Ziel der Richtlinie 1999/70/EG, die auf einer Rahmenvereinbarung der Europäischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände Business Europe und Europäischer Gewerkschaftsbund basiert, befristete Arbeitsverhältnisse grundsätzlich zu verbieten, sondern dem Missbrauch dieser befristeten Arbeitsverhältnisse vorzubeugen. Die Frage der Wirkung dieser Richtlinie auf die EU-Institutionen in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber wird vermehrt von den Bediensteten dieser Institutionen aufgeworfen und in Klagen angeführt. Die von diesen Klagen ausgelöste Jurisprudenz sollte von den Arbeitsrechtsspezialisten beobachtet werden, denn sie wird zunehmend Bedeutung über die institutionellen Grenzen dieser Arbeitgeber hinaus erhalten.

Seiten 367 - 373

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.09.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 9 / 2010
Veröffentlicht: 2010-09-03
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Dokument Anwendbarkeit und Anwendung der RL 1999/70/EG auf EU-Institutionen und ihre Bediensteten