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Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausland

Kindererziehungszeiten werden angerechnet, wenn die Erziehung in Deutschland erfolgt. Nach deutschem Recht werden Erziehungszeiten im Ausland auch angerechnet, wenn eine enge Anbindung der erziehenden Person an die deutsche Rentenversicherung besteht; Entsprechendes gilt für den begleitenden Ehegatten/ Lebenspartner. Für Erziehungszeiten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union enthält das Unionsrecht, das insoweit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes umsetzt, weitere Verbesserungen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2021.03.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 3 / 2021
Veröffentlicht: 2021-03-15
Dokument Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausland