• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Angemessene Vorkehrungen und Sozialrecht

Das Gebot angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen ist ein wesentlicher Inhalt der Diskriminierungsverbote nach Art. 5 UN-BRK und Art. 14 EMRK sowie des Benachteiligungsverbots nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG. Es ist in § 7 BGG explizit geregelt worden und hat Bedeutung für das gesamte Sozialrecht. Mit dem Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG besteht auch ein zusätzliches Rechtsschutzinstrument bei möglichen Verletzungen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.06.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 6 / 2019
Veröffentlicht: 2019-06-07
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Angemessene Vorkehrungen und Sozialrecht